Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten grundsätzlich auf Basis der jeweils gültigen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).
Für die Rechte und Pflichten, die sich aus unseren Laufzeitzusagen ergeben, gelten jedoch daneben die folgenden Bedingungen:
Leistungsumfang / Geltungsbereich
Das Produkt IDS ONE DAY:
Das Besorgen der Beförderung von Sendungen bis 2.500 kg innerhalb von in der Regel 24 Stunden während der Werktage Montag bis Freitag, d.h. Übernahme an Tag "A" und Auslieferung an Tag "B".
Das Produkt IDS ONE DAY EXPRESS 8/10/12.00 Uhr:
Das Besorgen der Beförderung von Sendungen bis 2.500 kg mit Expressgarantie, d.h. Zustellung am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) bis 8.00 Uhr/10.00 Uhr/12.00 Uhr.
Das Produkt IDS ONE DAY GARANTIE:
Das Besorgen der Beförderung von Sendungen bis 2.500 kg mit Zustellgarantie, d.h. Zustellung innerhalb von max. 24 Stunden während der Werktage Montag bis Freitag.
Der jeweilige geographische Geltungsbereich ist in der beigefügten Laufzeitkarte farbig markiert.
Vom Transport generell ausgeschlossen sind gefährliche Güter und Verpackungsarten, die speziellen Gefahrgutbestimmungen beim Transport unterliegen (u.a. Klassen 1 und 7).
Gefahrgüter der Klase 1.4 Verträglichkeitsgruppe S werden jedoch im Rahmen der Regellaufzeit zugestellt, mit Ausnahme der Stoffe und Gegenstände, die einer weiteren Bestimmung (z.B.Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz und anderen) unterliegen.
Voraussetzungen
Die angebotene Leistung setzt voraus:
- geordnete Verkehrsverhältnisse
- Bereitstellung zur vereinbarten Abholzeit
- beförderungsgeeignete Verpackung
- korrekte Absenderangabe, Adressierung und Markierung auf allen Packstücken
- ordnungsgemäß ausgefüllter Speditionsauftrag, ggf. Ausfuhr- und Zolldokumente
- Annahmebereitschaft beim Empfänger
- Telefonische Anmeldung der IDS ONE DAY EXPRESS 8/10/12- und GARANTIE-Sendung bis 14.00 Uhr.
- Packstückmarkierung mit speziellen EXPRESS 8/10/12- oder GARANTIE-Labeln.
Ersatzleistung bei Laufzeitüberschreitung für IDS ONE DAY EXPRESS 8/10/12 und -GARANTIE:
Erfolgt die Zustellung - bei Einhaltung der genannten Voraussetzungen – nicht termingerecht, bestimmt sich die Höhe des Speditionsentgeltes nach dem tatsächlich erbrachten Service.
Ausnahmen
Ausgenommen von den Laufzeitaussagen sind:
- Versendernachnahmen
- Neutralitätsaufträge
- Avis- oder Selbstabholersendungen
- Inselverkehre
- Sendungen für Privatempfänger
- Zollgut
- Güter gemäß ADSp Ziff. 3.3 (Ohne gefährliche Güter)
Frankatur / Speditionsentgelt
Das Entgelt wird bei den Frankaturen "frei" und „frei Haus“ dem Versender, bei „unfrei“ dem Empfänger berechnet.
Im Falle der Nichtzahlung bei „Unfrei“-Sendungen durch den Empfänger sind wir nicht verpflichtet, diesen zu verklagen. Für das Entgelt und alle Kosten, unabhängig von der
Frankatur, bleibt es bei der Haftung des Auftraggebers.
Zusatzleistungen
- Zuschlag für IDS ONE DAY EXPRESS 8 10/12 und -GARANTIE nach Vereinbarung
- Nachstehend aufgeführte Zusatzleistungen werden je nach Vereinbarung berechnet:
- Gebühr für Versendernachnahmen
- Avisgebühren
- Selbstabholungsgebühr
- Lagergeld für Güter normalen Umfangs
- Erstellung von Rechnungen für Empfänger, die nicht zur sofortigen Zahlung bereit sind.
- Nachträgliche Verfügung des Versenders (z.B. Änderungen der Frankatur) und Anweisungen des Empfängers
- Beschaffung eines Abliefernachweises
- Palettentauschgebühr für:
- genormte Flachpaletten
- genormte Gitterboxpaletten
Die Normen für Abmessungen und Gewichte richten sich nach DIN. - Gebühren für gefährliche Güter
- Verwiegen von Gütern sowie Aufmessen von Sperrgütern nach Zeit und Aufwand
- Stand- und Wartezeiten von mehr als einer halben Stunde
- Für sperrige Güter gilt:
1 Kubikmeter = 300 kg
1 Europalette = 200 kg
1 Lademeter = 1.200 kg
1 Gitterpalette = 300 kg
Stand: 25.03.2004



