Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

IDS Logistik GmbH

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017).

Diese beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Millionen bzw. 2,5 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg. Die ADSp 2017 können Sie auf unserer Website unter www.ids-logistik.de herunterladen.

Es gelten außerdem die folgenden Bedingungen:

Leistungsumfang / Geltungsbereich

IDS ONE DAY
Das Besorgen der Beförderung von Sendungen in der Regel innerhalb von 24 Stunden während der Werktage Montag bis Freitag 08:00-16:00 Uhr, d. h. Übernahme an Tag "A" und Auslieferung an Tag "B", innerhalb Deutschlands. Zugelassene Sendungsabmessungen und Gewichte s. Übersicht.

IDS EXPRESS 8 / 10 / 12 / 16
Das Besorgen der Beförderung von Sendungen mit Expressgarantie, d. h. Zustellung garantiert am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) bis 8:00 Uhr / 10:00 Uhr / 12:00 Uhr / 16:00 Uhr. Zugelassene Sendungsabmessungen und Gewichte s. Übersicht.

IDS FIX
Das Besorgen der Beförderung von Sendungen und Zustellung in der Regel an einem bestimmten Tag, frühestens 2, spätestens 3 Tage nach Übernahme, d. h. Übernahme an Tag "A" und Zustellung an Tag "C" oder "D", während der Werktage Montag bis Freitag 08:00-16:00 Uhr. Zugelassene Sendungsabmessungen und Gewichte s. Übersicht.

IDS HIGH VALUE
Das Besorgen der Beförderung von Sendungen im Rahmen einer speziellen Hochsicherheits-Abfertigung. Eine Kombination von IDS HIGH VALUE mit IDS EXPRESS 8 und 10 ist ausgeschlossen. Zugelassene Sendungsabmessungen und Gewichte s. Übersicht.

IDS BELOG
Das Besorgen der Abholung und Beförderung von Sendungen in der Regel innerhalb von 24 Stunden während der Werktage Montag bis Freitag 08:00-16:00 Uhr, d.h. Übernahme an Tag "A" und Auslieferung an Tag "B", innerhalb Deutschlands bei Auftragserteilung bis 12:00 Uhr an Tag A. Zugelassene Sendungsabmessungen und Gewichte s. Übersicht.

IDS B2C
Das Besorgen der Beförderung von Sendungen im Rahmen eines speziellen Privatempfänger-Services. Die Laufzeit beträgt in der Regel 1 bis 2 Arbeitstage während der Werktage Montag bis Freitag. Ein Palettentausch bei B2C-Sendungen ist ausgeschlossen.  Zugelassene Sendungsabmessungen und Gewichte s. Übersicht.

IDS EUROPE
Das Besorgen der Beförderung von Sendungen innerhalb folgender Regellaufzeiten:

bis 400 km

1 Tag

bis 700 km

2 Tage

bis 1.100 km

3 Tage

ab 1.100 km

4 Tage

Ab bestimmten Regionen in Deutschland sind kürzere Laufzeiten möglich.
Zugelassene Sendungsabmessungen und Gewichte s. Übersicht unten.

 

Zugelassene Sendungsabmessungen und Gewichte

Die nachfolgende Tabelle stellt Ihnen zur Übersicht die maximal zugelassenen Sendungsabmessungen je Produkt dar.

Produktname

Packstück

Sendung

Länge

Breite

Höhe

Gewicht

Sonstiges 

IDS ONE DAY

< 6,00 m

< 2,40 m

< 2,40 m

< 3.000 kg

 

IDS EXPRESS 8

< 5,00 m

< 2,20 m

< 2,00 m

< 3.000 kg

 

IDS EXPRESS 10

< 5,00 m

< 2,20 m

< 2,00 m

< 3.000 kg

 

IDS EXPRESS 12

< 5,00 m

< 2,20 m

< 2,20 m

< 3.000 kg

 

IDS EXPRESS 16

< 5,00 m

< 2,20 m

< 2,20 m

< 3.000 kg

 

IDS FIX

< 6,00 m

< 2,40 m

< 2,40 m

< 3.000 kg

 

IDS HIGH VALUE

< 6,00 m

< 2,40 m

< 2,40 m

< 3.000 kg

 

IDS BELOG

< 6,00 m

< 2,40 m

< 2,40 m

< 3.000 kg

 

IDS EUROPE

< 4,00 m

< 2,40 m

< 2,20 m

< 3.000 kg

< 1.500 kg je Colli

 

Ausschlüsse

Vom Transport generell ausgeschlossen sind Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes oder Kriegswaffenkontrollgesetzes, lebende Tiere und leicht verderbliche Güter, Sendungen mit einer Höhe von über 2,40 m und Sendungen mit einer Seitenlänge von über 6,00 m sowie gefährliche Güter und Verpackungsarten, die speziellen Gefahrgutbestimmungen beim Transport unterliegen (u. a. Klassen 1 und 7).

Gefahrgüter der Klasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S werden jedoch im Rahmen der Regellaufzeit zugestellt, mit Ausnahme der Stoffe und Gegenstände, die einer weiteren Bestimmung (z. B. Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz und anderen) unterliegen.

Der Palettentausch bei B2C-Sendungen ist ausgeschlossen.

Ausgenommen von den Laufzeitaussagen sind:

  • Versendernachnahmen
  • Neutralitätsaufträge
  • Avis- oder Selbstabholersendungen
  • Inselverkehre
  • Zollgut

 

Voraussetzungen

Die angebotene Leistung setzt voraus:

  • Geordnete Verkehrsverhältnisse
  • Bereitstellung zur vereinbarten Abholzeit
  • Beförderungsgeeignete Verpackung
  • Bei IDS HIGH VALUE manipulationssichere Verpackung, insbesondere bei mehreren Einheiten, die zu einer Verpackungseinheit zusammengefasst sind (Zugriff auf den Inhalt des Packstücks ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich). IDS muss den Kunden nicht auf mögliche Verpackungsmängel hinweisen.
  • Korrekte Absenderangabe, Adressierung und Markierung auf allen Packstücken
  • Ordnungsgemäß ausgefüllter Speditionsauftrag, ggf. Ausfuhr- und Zolldokumente
  • Annahmebereitschaft beim Empfänger von Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr (gilt nicht für IDS B2C)
  • Bei Abholaufträgen Versandbereitschaft beim Versender von Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr
  • Zustellbedingungen für den Hamburger Freihafen sind erfüllt

Zusätzlich bei IDS EXPRESS 8 / 10 / 12 / 16, IDS FIX und IDS HIGH VALUE:

  • Anmeldung der Sendung telefonisch oder per E-Mail / Fax (gilt nicht für IDS FIX)
  • Packstückmarkierung mit speziellen IDS EXPRESS 8 / 10 / 12 / 16, IDS FIX- oder IDS HIGH VALUE-Labeln

 

Frankatur / Speditionsentgelt

Das Entgelt wird bei den Frankaturen „frei" und „frei Haus“ dem Versender, bei „unfrei“ dem Empfänger berechnet.

Im Falle der Nichtzahlung bei „Unfrei“-Sendungen durch den Empfänger sind wir nicht verpflichtet, diesen zu verklagen. Für das Entgelt und alle Kosten, unabhängig von der
Frankatur, bleibt es bei der Haftung des Auftraggebers.

 

Zusatzleistungen

  1. Zuschlag für IDS EXPRESS 8 / 10 / 12 / 16, IDS FIX und IDS HIGH VALUE nach Vereinbarung
  2. Nachstehend aufgeführte Zusatzleistungen werden je nach Vereinbarung berechnet:
    1. Gebühr für Versendernachnahmen
    2. Avisgebühren
    3. Selbstabholungsgebühr
    4. Lagergeld für Güter normalen Umfangs
    5. Erstellung von Rechnungen für Empfänger, die nicht zur sofortigen Zahlung bereit sind
    6. Nachträgliche Verfügung des Versenders (z.B. Änderungen der Frankatur) und Anweisungen des Empfängers
    7. Beschaffung eines Abliefernachweises
    8. Palettentauschgebühr für
      • genormte Flachpaletten
      • genormte Gitterboxpaletten
    9. Gebühren für gefährliche Güter
    10. Gebühr für falsch oder nicht-angemeldete Gefahrgüter
    11. Verwiegen von Gütern sowie Aufmessen von Sperrgütern nach Zeit und Aufwand
    12. Stand- und Wartezeiten von mehr als einer halben Stunde

Stand: 31.12.2020