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Wie muss die Ware verpackt sein?

Die Ware muss so verpackt sein, dass sie während des Transports einen Unfall und/oder eine Vollbremsung ohne Beschädigung übersteht.

 

Grundsätzlich gilt:

  • Sendungen sind durch den Auftraggeber nach Inhalt, Art und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust, Diebstahl und Beschädigung geschützt ist.
  • Die Außenverpackung muss so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und der Inhalt selbst nicht beschädigt wird.
  • Die Ware darf nicht über die Palette hinausragen.
  • Die Verpackung darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.
  • Die Sendung muss mit deutlich und haltbar angebrachten Kennzeichen für ihre auftragsgemäße Behandlung versehen sein.
  • Beim Versand von Gefahrgut sind die gesetzlichen Verpackungs- und Kennzeichnungsbestimmungen einzuhalten. Die Gefahrgutaufkleber sind vorschriftsmäßig und gut sichtbar außen auf der Verpackung anzubringen.
  • Besteht die Sendung aus mehreren Packstücken, sind die zu einer Sendung gehörende Packstücke als zusammengehörig erkennbar zu kennzeichnen.
  • Die dazugehörigen Begleitpapiere müssen an der Sendung angebracht sein.
  • Alte Versandscheine oder Barcodes sind zu entfernen bzw. unkenntlich zu machen.

 

Verpackung - Rechtlicher Hinweis

Die Verpackungsrichtlinien dienen als Hilfestellung und entbinden den Auftraggeber / Versender nicht von einer möglichen weitergehenden Überprüfung, ob das genutzte Verpackungsmaterial geeignet für die zu versendende Ware ist.